Gutachten für Unfallschaden

Schnell kommt es im dichten Verkehr zu einer Kollision. Wenn Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, stehen Ihnen unsere Leistungen als zertifizierten Sachverständiger mit Rat und Tat zur Seite.
 
Wir erstellen ein umfassendes Unfallgutachten zur Wahrung Ihrer Interessen, damit Sie den vollständigen Schaden erstattet bekommen.
 
Wir erstellen Gutachten für Auto-, Motorrad-, LKW-, Bau- oder Landmaschinen-Unfälle.

Ihr Sachverständiger für Henstedt-Ulzburg

Gutachten unabhängig & schnell

Wertgutachten

Alle KFZ, Youngtimer und Oldtimer

Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeuges wissen? 
 
Wenn es darum geht, den Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert von Kraftfahrzeugen zu ermitteln, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse: Unser Expertenwissen nutzen wir um Ihr Fahrzeug sachgerecht zu bewerten.

Gutachten für Bau- und Landmaschinen, LKW, Wohnmobile und wohnwagen

Wir sind auf komplizierte Fälle spezialisiert. Durch die fortschreitenden technischen Entwicklungen sowie Spezialisierungen besitzen Landmaschinen einen enormen Wert. Im Schadens- oder Streitfall oder bei Kauf oder Verkauf einer gebrauchten Maschine spart Ihnen ein Gutachten bares Geld.

Wir erstellen Ihnen:

  • Schadengutachten
  • Wertermittlung/Wertgutachten
  • Ertragsausfallgutachten

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gutachten & Sachverständigen

WANN BRAUCHE ICH EINEN GUTACHTER?

Nach einem Unfall taucht häufig die Frage auf, wer an der Kollision schuld gewesen ist. Für Schäden und mögliche Schadensersatzforderungen des Unfallgegners kommt in der Regel die Haftpflicht­versicherung des Unfallverursachers auf. Schäden am Auto des Verursachers werden über die Teilkasko oder Vollkasko abgewickelt.

Für die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadensersatzforderungen beauftragen viele Versicherungen nach einem Unfall einen Sachverständigen bzw. Gutachter mit der Erstellung eines Schadensgutachtens.

Kann die Versicherung einen Gutachter ablehnen?

Versicherungen nutzen gerne die Bequemlichkeit der Menschen aus. Wer sich um nichts kümmert, merkt in der Regel nicht, wenn ihm berechtigte Ansprüche vorenthalten werden.

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht.

Der Sachverständige der jeweiligen Versicherung ist natürlich daran interessiert den zu zahlenden Schaden möglichst gering ausfallen zu lassen.

Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass Wertminderung, Nutzungsausfall, Sondereinbauten, Sonderlackierungen, Beschriftungen, evtl. mitgeführte Werkzeuge und Wertgegenstände und auch der Blechschaden korrekt ermittelt werden.

in welchen fällen kann mir ein sachverständigeR helfen?

  • Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Wert- & Schadengutachten (LKW, PKW, Landmaschinen, Baumaschinen, Motorrad, Boot, Wohnmobile, Wohnanhänger, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge)
  • Bewertung & Gutachten für Youngtimer sowie Oldtimer
  • Reparatur- & Rechnungsprüfung
  • Maschinenbewertung nach Brandschäden
  • technische Gutachten z. B. bei Motorschaden, Getriebeschaden, Schäden an Biogasanlagen

Wer übernimmt die kosten?

Tipps zur Schadenregulierung

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, den Sachverständigen seiner Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen (Bagatellgrenze bis 750 €) – der Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen.

Die Höhe eines Wiedergutmachungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Sachverständigen-Gutachten belegt werden. Ohne Gutachten verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren hundert Euro.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Gutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Die Beweissicherung über Schadensart und -umfang wird in vielen Fällen benötigt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Was bedeutet Nutzungsausfall?

Der Anspruch auf Nutzungsausfall in Euro pro Tag wird je nach Fahrzeugtyp zwischen A (niedrigste Gruppe) und L (höchste Gruppe) berechnet, also Ausfalltage * Tagessatz.

Den genauen Tagessatz für Ihr Fahrzeug erfahren Sie z. B. bei den Anwälten, Sachverständigen und Ihrer Versicherung.

Die Gruppen enthalten so um die 4.000 Fahrzeuge, die hier natürlich nicht dargestellt werden können.